Kostenrückerstattung und Terminabsagen
Als Physiotherapeutin und Osteopathin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht.
Ich bin Wahltherapeutin. Das heißt dass sie die Therapien selbst bezahlen müssen. Je nach Krankenkasse erhalten Sie einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet. Wieviel das ist, hängt von den jeweiligen Tarifsätzen Ihrer Kassa ab. Es bleibt aber in jedem Fall ein Selbstbehalt. Bei einer vorhandenen privaten Zusatzversicherung erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrem Versicherungsträger.
Terminabsagen sind bis 24 Stunden vor vereinbartem Termin möglich, kurzfristigere Absagen werden in Rechnung gestellt.
Ihr verlässliches und pünktliches Kommen ist für mich auf Grund von Folgeterminen sehr wichtig!
Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit!
Was brauche ich für die erste Behandlung?
Einen Verordnungsschein für Physiotherapie und/oder Osteopathie ja nach Therapiewunsch, den sie von dem Arzt ihres Vertrauens erhalten.
Aktuelle Befunde, Röntgenbilder, MR, CT- Befunde falls vorhanden.
Sie können auch gerne ein großes Badetuch oder Leintuch für die Therapieliege mitbringen.
Was erwartet mich bei der ersten Therapieeinheit?
Zu Beginn findet eine ausführliche Befundaufnahme statt, um ein umfassendes Verständnis für Ihr Problem und alle beitragenden Faktoren zu bekommen.
Dementsprechend erfolgt die Auswahl der Behandlungsmethoden und die Planung der Therapie, angepasst an die individuellen Bedürfnisse und Therapieziele.